Befahrungsregeln und Selbstverpflichtung auf der oberen Donau

Liebe Mitglieder,

an dieser Stelle möchte ich euch auf mittlerweile gültigen Befahrungsregeln auf der oberen Donau zwischen Donaueschingen bis Landkreisgrenze unterhalb von Neudingen aufmerksam machen.
Die Allgemeinverfügung wird durch unsere freiwillige Selbstbeschränkung ergänzt.
Beide Dokumente findet ihr in den Anlagen.

Ich bitte alle, sich diese Texte vor einer Befahrung aufmerksam durch zu lesen (am besten auch auszudrucken oder abzuspeichern) und sich danach zu richten.

Die Regelungen stellen eine Kompromislösung nach langen Verhandlungen und einer Vielzahl von Gesprächsterminen unterschiedlichster Interessengruppen dar. Eine komplette Sperrung der oberen Donau für den Kanusport konnte so verhindert werden.
Gewerbliche Anbieter benötigen eine gesonderte Genehmigung des Landratamtes. Der kürzlich in Erscheinung getretene Anbieter aus Freiburg „Black Forest magic“ hat nach meinem Kenntnisstand Genehmigungen für seine Fahrten erhalten. Details dieser Genehmigungsregelung sind mir noch nicht bekannt.

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